Personal Training Köln - Ursula Klein - Kost & Körper

Köln
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Betriebliche Gesundheitsförderung

Betriebliche Gesundheitsförderung

Als FACHKRAFT FÜR BETRIEBLICHES GESUNDHEITSMANAGEMENT und aus der täglichen Erfahrung als ERNÄHRUNGSBERATERIN und GESUNDHEITSTRAINERIN, biete ich Unternehmen an, diesen Erfahrungs- und Wissensschatz für sich und Ihre Mitarbeiter zu nutzen und mich für klar definierte Vorträge zu buchen.

Betriebliches Gesundheitsmanagement ist bedarfsgerecht strukturiert und an aktuellen Standards festgemacht. Analyse, Planung, Organisation und Durchführung von Interventionen sollten der betrieblichen Routine entsprechend systematisch eingeführt werden.

Wenn Sie Interesse an einer dauerhaften und nachhaltigen Maßnahme zum Erhalt von Leistungsfähigkeit, Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit haben, lassen Sie sich gerne ein individuelles Angebot erstellen!

 

Einzelberatungen

Im Anschluss an Vorträge, im Verbund mit der Buchung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements aber auch solitär, sind Einzelberatungen für MitarbeiterInnen mit einem gewissen Gesundheitsrisiko buchbar.

Auch als ERNÄHRUNGSBERATERIN biete ich Unternehmen an, meinen Erfahrungs- und Wissensschatz für einzelne Ihrer MitarbeiterInnen zu nutzen und mich für EINZELBERATUNGEN zu buchen.

Hierbei spreche ich in Einzelgesprächen über die gesundheitliche Vergangenheit, den aktuellen Status und die gesundheitliche Zukunft der einzelnen MitarbeiterInnen.

Der Erfolg liegt darin, dass in diesen Gesprächen oft der Ursprung von Übergewicht und anderen Krankheitsbildern analysiert und besprochen werden kann. Ein gesunder und zufriedener Mensch hat das Potential seine Leistungsfähigkeit zu steigern und ein glücklicher Mitarbeiter zu sein.

Probieren Sie es aus! -

Nutzen Sie Ihren Steuervorteil!

Gesundheitsmanagement und Ihr Steuervorteil

Mit dem Jahressteuergesetz 2009 - in Kraft getreten am 01. Januar 2009 - stärkt die Bundesregierung die betriebliche Gesundheitsförderung. Durch eine Ergänzung des Paragrafen 3 Nr. 34 Einkommenssteuergesetz (EStG) sind zusätzliche Aufwendungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung steuer- und sozialabgabenfrei, soweit sie den Betrag von 500 Euro pro Mitarbeiter und Kalenderjahr nicht übersteigen. Davon nicht begünstigt sind Beiträge für Sportvereine und Fitness-Studios.

Steuerfrei sind Maßnahmen zur:

  • Gesundheitsgerechten betrieblichen Gemeinschaftsverpflegung
  • Vorbeugung psychosozialer Belastungen (Stressbewältigung, gesunde Führung, BurnOut etc.)
  • Verringerung des Suchtmittelkonsums (Raucherentwöhnung etc.)
  • Vorbeugung und Reduzierung von arbeitsbedingten körperlichen Belastungen des Bewegungsapparates

Die Reduktion arbeitsbedingter Gesundheitsbelastung, das Vertrauen in betriebliche Gesundheitsmaßnahmen und die nachhaltige Umsetzung dieser, führen unweigerlich zu einem Gesundheitseffekt von dem Sie und Ihre Mitarbeiter zukünftig profitieren werden.

Gesundheit fördern - Steuervorteile nutzen!

Kost & Körper Ursula Klein

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Heute ist der beste Tag um anzufangen!